Krebsvorsorge
Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie Anspruch auf folgende gesetzliche Vorsorgeleistungen:
- ab dem vollendeten 20. Lebensjahr:
Zellabstrich und Tastuntersuchung des inneren Genitale - ab dem vollendeten 30. Lebensjahr:
zusätzliche Tastuntersuchung der Brust - ab dem vollendeten 50. Lebensjahr:
zusätzlich ein Schnelltest auf okkultes Blut im Stuhl - ab dem Alter von 50 Jahren bis zum 70. Geburtstag:
zusätzliche Einladung zum Mammografiescreening - ab dem 55. Geburtstag:
zusätzlich eine Darmspiegelung oder ein Stuhltest alle zwei Jahre