Krebsvorsorge

Krebsvorsorge

Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie Anspruch auf folgende gesetzliche Vorsorgeleistungen:

  • ab dem vollendeten 20. Lebensjahr:
    Zellabstrich und Tastuntersuchung des inneren Genitale
  • ab dem vollendeten 30. Lebensjahr:
    zusätzliche Tastuntersuchung der Brust
  • ab dem vollendeten 50. Lebensjahr:
    zusätzlich ein Schnelltest auf okkultes Blut im Stuhl
  • ab dem Alter von 50 Jahren bis zum 70. Geburtstag:
    zusätzliche Einladung zum Mammografiescreening
  • ab dem 55. Geburtstag:
    zusätzlich eine Darmspiegelung oder ein Stuhltest alle zwei Jahre