Schwangerenbetreuung

Schwangerenbetreuung

Wir begleiten alle Patientinnen durch diese besondere Zeit, egal ob unkomplizierte Vorsorge oder Risikoschwangerschaften. Ist die Schwangerschaft erstmals bestätigt, realisieren viele Paare auch die Unsicherheiten, die sie rund um ihr Ungeborenes beschäftigen.

Gleich nach der ersten Untersuchung berate ich Sie ausführlich über Ihr Risiko und wir erarbeiten gemeinsam den Umfang Ihrer persönlichen Schwangerschaftsvorsorge. Information und Aufklärung liegen mir sehr am Herzen: denn am Ende wählt jedes Paar für sich, welche Untersuchungen es machen lässt.

Mutterschaftsrichtlinien:

  • in welchen Intervallen Untersuchungen durchgeführt werden sollten
  • welche Untersuchungen durchgeführt werden müssen:
    Frauenärzte im Netz
  • Blutuntersuchungen, Ultraschall, CTG, körperliche Untersuchungen, fetale und mütterliche Dopplersonographie
  • Welche Beratungsinhalte und Themen mit der schwangeren Frau erörtert werden sollten:
    Ernährung, Lebensführung, Konsum von Genussmitteln, Medikamenteneinnahme, sportliche Aktivitäten, rechtliche Fragen, die sich aus dem Mutterschutzgesetz ergeben.

Erweiterte Schwangerenberatung*

  • Ausschluss übertragbarer Infektionen wie Toxoplasmose, Ringelröteln oder Zytomegalie
  • Ersttrimester-Screening (Nackenfaltenmessung und Blutuntersuchung als Risikoberechnung für das Ungeborene): Untersuchung im ersten Schwangerschaftsdrittel zum Aufsuchen der häufigsten Chromosomenstörungen
    FMF Deutschland
  • »harmony« Prenatal Test
    (neue und nichtinvasive Methode zur Erkennung von Trisomie 21, 13 oder 18)
  • Screening auf Neuralrohrdefekte (AFP-Bestimmung)
  • Frühzeitiger Ausschluss eines Diabetes mellitus in der Schwangerschaft beim Vorliegen von individuellen Risikofaktoren durch einen Glukosetoleranztest (Zuckerbelastungstest)
  • Ausschluss eines vorzeitigen Blasensprunges vor dem Geburtsbeginn durch einen Schnelltest im Scheidensekret
  • B-Streptokokken-Screening im Scheidensekret zur Vorbeugung einer Infektion des Neugeborenen unter der Geburt

* Werden nur in Ausnahmefällen von der Krankenkasse übernommen.